Jugendfreundlicher Verein - auf dem Weg zur Zertifizierung!

Sport ist für viele Kinder und Jugendliche ein unverzichtbarer Teil ihres Lebens. Der organisierte Sport leistet dementsprechend einen wertvollen Beitrag, Gesundheit und Bewegung, Spiel und Spaß in den Alltag von Kindern und Jugendlichen zu integrieren.

Dabei steht das übergreifende Interesse unserer Sportart Fußball für uns im Vordergrund. Im Zuge unseres unserem Jugendkonzeptes haben wir bereitsVerhaltensregeln für unsere Spieler/innen und Trainer/innen - und auch für die Eltern aufgestellt.

 

Diese Regeln sind unverzichtbarer Bestandteil für ein achtsames, zugängliches und wertschätzendes Miteinander. Oberstes Gebot unserer Jugendarbeit ist die Unversehrtheit eines jeden einzelnen Spielers/Spielerin.

 

Deshalb wollen wir auch eine „Kultur des Hinsehens“  - ist sie doch die Basis für das physische und psychische Wohlbefinden und fördert somit die Freude am Sport. Um den Kinder- und Jugendschutz bei uns im Verein weiter voranzutreiben, haben wir an der Zertifizierungsmaßname „Jugendfreundlicher Sportverein“ teilgenommen.

 

Das Zertifikat ist in drei Handlungsfelder untergliedert. Für jedes dieser drei Handlungsfelder haben wir eine Ansprechpersonen benannt, welche ihrem Handlungsfeld entsprechend geschult sind. Diese Maßnahmen dienen in erster Linie der Sensibilisierung und Achtsamkeit und ermöglichen darüber hinaus Handlungssouveränität.

 

Weitere Maßnahmen sind Schutz- und Interventionskonzepte, welche eingeführt bzw. regelmäßig überarbeitet werden.

 

 

 

 

Handlungsfelder, Aufgaben und Ansprechpartner:


Gewaltprävention

Im Mittelpunkt steht die Prävention von (sexualisierter) Gewalt im Sport

Holger Kretzler

Tel. +49 157 5 334 398 5

 

 

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Bei uns ist die  Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für alle ehrenamtliche Vereinsmitarbeitende in der Jugendarbeit verpflichtend - von Anfang an.

 

Fühlst Du dich bei uns nicht wohl und ist Dich jmd. körperlich angegangen? Wirst Du gemobbt und ausgegrenzt? Dann sage es mir, wir gehen das Problem gemeinsam an - Du bist nicht alleine!

Jugendbeteiligung

Förderung von jungem Engagement und Beteiligung im Sportverein

Alexander Dost

Tel. +49 151 6 576 556 8

 

 

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Meine Aufgaben umfasst die Organisation, Gestaltung und Planung von Freizeiten, Ausflügen, Projekten, Jugendver-sammlungen etc.

 

Hast Du auch Ideen und Wünsche - sprich mit mir darüber und lass uns gemeinsam was auf die Beine stellen...

 

 

 

 

Suchtprävention

Aufklärung über Suchterkrankungen sowie über die häufigsten Suchtmittel

Christian Scheffel

Tel. +49 176 64018078

 

 

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Kein Alkohol bei Jugendveranstaltungen des Vereins (Spiele, Wettbewerbe, Feiern etc.)

 

Habt ihr Fragen Rund ums Thema Alkohol, Zigaretten oder ganz generell zum Thema Sucht - ihr könnt mich immer ansprechen.

 

 

 

 



Verpflichtende Regelungen für Jugendfeste und reine Jugend-Veranstaltungen für' s Clubhaus des FV Viktoria 1927 Ubstadt e.V. und den täglichen Umgang

 

  1. Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren, Spirituosen, Mixgetränke und Zigaretten nur für Volljährige
  2. Aktionen die zum schnellen Trinken von Alkohol motivieren (z.B. Stiefeltrinken nach Wettkämpfen, Happy hour oder all you can drink), sind nicht gestattet.
  3. Unbedingte Einhaltung des sogenannten „Apfelsaftgesetzes“: Das günstigste alkoholfreie Getränk darf nicht teurer sein als das günstigste alkoholische Getränk in gleicher Menge und wird auch beworben.
  4. Trainer/innen und Anleiter/innen leben einen maß- und genussvollen und vor allem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol vor. Sie benehmen sich in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen immer wie ein Vorbild und nehmen die Verantwortung gegenüber Eltern und Öffentlichkeit ernst.
  5. Alkohol wird nicht als Belohnung für einen Erfolg eingesetzt (Kasten Bier bei Spielgewinn)
  6. Hinter der Bar stehen Erwachsene, die beim Verkauf alkoholischer Getränke verantwortungsbewusst handeln
  7. Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Vorstandsmitglieder und Abteilungsleiter kennen die Jugendschutzbestimmungen
  8. Die Regeln, die für den Verein verbindlich sind müssen deutlich sichtbar aushängen, damit sie durch die Öffentlichkeit auch kontrolliert werden können
  9. Es gilt für Jugendliche und Erwachsene: Im Trikot wird kein Alkohol getrunken und nicht geraucht
  10. Das Rauchverbot wird eingehalten. Seit dem 01. August 2007 gilt für Gaststätten in Baden-Württemberg, zu denen auch die Vereinsheime zählen, ein Rauchverbot, denn die Giftstoffe im Passivrauch schaden Raucher/innen und Nichtraucher/innen gleichermaßen.

 

 

Zusätzliche verpflichtende Regelungen bei großen Veranstaltungen des FV Viktoria 1927 Ubstadt e.V.

  1. Ein eigener Jugendschutzbeauftragter wird für die Dauer der Veranstaltung bestellt. Er achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
  2. Die Erfahrungen bei dieser Veranstaltung (Wie ist es gelaufen? Was hat sich bewährt, was nicht?) werden an den Bürgermeister/die Gemeinde zurückgemeldet, um für die Zukunft Verbesserungen zu erzielen.
  3. Die Verantwortlichen im Verein kennen die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen und treffen die nötigen Vorkehrungen zur Umsetzung.
  4. Bereits bei der Ankündigung der Veranstaltung (Plakate, Einladungen, Zeitungsberichte etc.) wird ein kurzer Hinweis auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes gegeben.
  5. Bei Einlasskontrollen, beim Eingang und vor allem beim Ausschank wird ein deutlich sichtbarer und entsprechend großer Hinweis (z.B. Plakat) zum Jugendschutz angebracht.