FV Viktoria Ubstadt 1927 e.V. |
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Beitragsordnung |
Stand: 28.02.2017 |
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Sparte Fußball |
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1. |
Beitragshöhe |
ab 2013 |
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Aktive Mitglieder |
60,00 € |
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- ermäßigt (bis max. 25. Lebensjahr) |
30,00 € |
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Passive Mitglieder |
40,00 € |
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- ermäßigt (bis max. 25. Lebensjahr) |
20,00 € |
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Jugendliche / 1. Kind |
50,00 € |
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jedes weitere Kind |
25,00 € |
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Trainerkind |
0,00 € |
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Ehrenmitglieder sind lt. Satzung beitragsfrei |
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Als "ermäßigte Mitglieder" gelten z.B. Schüler, Studenten etc. |
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2. |
Beitragszahlung |
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Die Beitragszahlung soll mittels Einzug erfolgen. |
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Barzahlungen bzw. Überweisungen sind wegen des großen manuellen Aufwandes |
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nicht gewünscht und nur in Ausnahmefällen möglich. |
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3. |
Beitragsänderung |
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Änderungen der Beitragshöhe werden durch die Jahreshauptversammlung beschlossen. |
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4. |
Beitragseinzug |
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Der Beitragseinzug für die aktiven und passiven Mitglieder soll im Monat Februar erfolgen. |
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Der Beitragseinzug für die Jugendlichen soll im Monat März erfolgen. |
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Grund: Entzerrung für Familien, die in mehreren Mitgliedssparten vertreten sind. |
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5. |
Sonderregelungen |
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In Härtefällen kann die Vorstandschaft auf Antrag Beitragserleichterungen oder |
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Beitragsbefreiungen gewähren. |
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Bei Vereinseintritt im 2. Halbjahr wird der Beitrag für das laufende Jahr zu 50% erhoben. |
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Die Erklärung des Vereinsaustritts gilt immer zum Jahresende, es erfolgt keine Beitragsrückerstattung. |
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Jugendliche im Jahre der Vollendung ihres 18. Lebensjahres werden im darauffolgenden Jahr automatisch |
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in den Bestand der aktiven oder passiven Mitglieder übernommen. |
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Bei einem Vereinswechsel von aktiven Jugendlichen oder aktiven Erwachsenen geht die aktive |
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Mitgliedschaft im Folgejahr automatisch in eine passive Mitgliedschaft über. |
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6. |
Kündigung |
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Die Erklärung des Vereinsaustritts gilt immer zum Jahresende, es erfolgt keine |
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Beitragsrückerstattung. |
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Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. |
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